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Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - AÜG) regelt den Einsatz von Leiharbeitnehmern durch Leiharbeitsunternehmen (Verleiher) in anderen Unternehmen (Entleiher). Während es ursprünglich die Arbeitnehmerüberlassung eindämmen und die Leiharbeitnehmer schützen sollte, verfolgt der Gesetzgeber inzwischen arbeitsmarktpolitische Ziele.
Arbeitnehmerueberlassungsgesetz.de ~
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