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Wann ist eine Dichtheitsprüfung durchzuführen? § 45 (4) der Landesbauordnung in NRW schreibt vor, dass alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserlei-tungen - mit Ausnahme von reinen Regenwasserleitungen - nach Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit zu überprüfen sind. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Diese ist auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen.
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