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Anwälte, Fachanwalt, Kanzleien in Ihrter Nähe...Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet
über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung
den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf. Nach einer
Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer haben zum 1.1.2007 rd. 20% der Rechtsanwälte
einen Fachanwaltstitel erworben. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem
Vorjahr von 3,03 %. Insgesamt gab es in der Bundesrepublik 27.953 Fachanwälte.
Nach einer vom Soldan Institut vorgestellten Studie spielt die Spezialisierung
durch Fachanwälte für 80 Prozent der befragten Mandanten bei der Anwaltssuche
eine große Rolle. Eine andere Studie des Instituts zeigt, dass Fachanwälte
im Durchschnitt um vierzehn Euro höhere Stundensätze nehmen können als ihre
untitulierten Kollegen.Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen
Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
in Rechtsanwalt darf maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen, kann aber
durchaus mehr als zwei Fachanwaltsbezeichnungen erwerben. Dabei bleibt es ihm
überlassen, welche dieser Bezeichnungen er nach außen führen will. Zu deren
Erwerb muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens
drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden
Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen
zu verfügen. Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden in
der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs, mindestens drei
bestandene Leistungskontrollen (mindestens einstündige, in der Regel aber fünfstündige
Klausuren), in Ausnahmefällen auch noch einer Fachgespräch genannten mündlichen
Prüfung, gefordert. Die Weiterbildung ist auch im Fernstudium möglich. Zum
Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten
Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet z. B. Familienrecht: 120 Fälle in drei
Jahren) nötig. Nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung muss sich der Rechtsanwalt
jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden, indem er an
einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung hörend oder dozierend teilnimmt
oder wissenschaftliche Artikel auf dem entsprechenden Fachgebiet veröffentlicht.
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